Geschäftsbedingungen

Pelgrum Vink Materials BV

1. ANGEBOTE
     1. Alle Angebote sind unverbindlich, sofern nicht anders vereinbart. Der Verkäufer ist erst gebunden, wenn er die Bestellung schriftlich angenommen hat.
     2. Sofern der Käufer nicht ausdrücklich besondere Qualitätsanforderungen gestellt hat, reicht der Verkäufer mit der Lieferung der üblichen Handelsqualität aus.
     3. Bestimmungen oder Bedingungen, die vom Käufer von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn und soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

      2. PREIS
     1. Sofern nicht anders angegeben, gilt der Preis ab Lager ohne Mehrwertsteuer, Verpackungskosten, an der Grenze zu erhebende Zölle und erforderliche Inspektionskosten.
 2. Wenn einer oder mehrere der Selbstkostenpreisfaktoren nach dem Datum des Angebots erhöht werden, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis bei Annahme der Bestellungen entsprechend zu erhöhen.

      3. WÄHRUNGSRISIKO
Wenn der vereinbarte Preis in einer anderen Währung als Euro ausgedrückt wird, basiert dieser Preis auf dem für die betreffende Währung festgelegten Wechselkurs der Europäischen Bank. Tritt nach Annahme der Bestellung, jedoch vor Lieferung der Ware, eine Änderung von mehr als 5 Prozent zum Nachteil der Euro-Währung bei diesem Wechselkurs auf, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen.

     4. LIEFERVEREINBARUNG
Jede Vereinbarung wird unter den aufschiebenden Bedingungen geschlossen, dass die vom Verkäufer zu erhaltenden Informationen zeigen, dass die andere Partei als ausreichend kreditwürdig angesehen wird.

      5. LIEFERRISIKO UND EINHALTUNG DES EIGENTUMS
      1. Bestellte Waren gelten als geliefert:
a. bei frankierter Lieferung zum Zeitpunkt des Eintreffens des Transportmittels;
b. im Falle einer Nichtbeförderung, sobald der Spediteur diese Waren zum Versand an die vom Verkäufer angegebene Adresse erhalten hat;
c. wenn diese Waren vom Käufer abgeholt werden, was nur während der normalen Arbeitszeit möglich ist, wenn sie versandbereit sind, nachdem der Käufer darüber informiert wurde;
d. Im Falle einer Lieferung, die an die Arbeit oder das Lager des Käufers gezahlt wird, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die Waren zu transportieren oder weiter transportieren zu lassen, als nach Ansicht des Beförderers das Transportmittel mit voller Ladung den Bestimmungsort ordnungsgemäß erreichen kann. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware dort entgegenzunehmen und die Ware unverzüglich nach Ankunft mit ausreichend Personal und jeglichem Material auf seine Kosten und Gefahr zu entladen;
e. Wenn das Werk oder Lager nicht auf die oben genannte Weise erreicht werden kann, hat der Verkäufer das Recht, die Ladung zum Entladen so nahe wie möglich am Werk oder Lager zu präsentieren, wobei die Bestimmungen des zweiten Absatzes dieses Artikels weiterhin gelten.
f. All dies gilt auch für nicht frankierte Lieferungen, wenn der Verkäufer den Transport bereitstellt.
G. Alle Schäden, die durch die Nichterfüllung der in diesem Artikel beschriebenen Verpflichtungen durch den Käufer entstehen, können vom Käufer erstattet werden.
2. Sobald die Ware versandbereit gemäß Artikel 1c ist oder zum Versand an die vom Käufer angegebene Adresse verladen wurde, trägt der Käufer das Risiko, einschließlich des Risikos aller direkten oder indirekten Schäden an oder durch diese Waren für Kupfer.
3. Die Lieferung hat weder ganz noch teilweise Einfluss auf die vorgenannte Übertragung des Risikos auf den Käufer, noch vermerkt eine Erklärung in der Sendung, dass alle Schäden während des Transports auf Kosten des Absenders gehen.
4. Auch wenn der Verkäufer den Transport anbietet, reist die Ware dennoch auf Gefahr des Käufers.
5. Die Ware bleibt bis zur Zahlung des vollen Kaufpreises und etwaiger Zinsen Eigentum des Verkäufers.

     6. LIEFERZEIT
     1. Der Verkäufer bemüht sich, die Ware pünktlich zu liefern, übernimmt jedoch keine Haftung für die Überschreitung einer Lieferfrist. Die Wahl des Transportmittels ist die Arbeit des Verkäufers oder das zum Verkauf stehende Lager.
2. Wenn vereinbart wurde, dass die Lieferung in Teilen oder "auf Anfrage" erfolgt, gilt jedes Teil oder jede Anfrage nur als separate Lieferung.

      7. MAJEURE FORCE
      1. Wird der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, den Vertrag auszuführen, unabhängig davon, ob er noch nicht oder nur teilweise ausgeführt wurde, hat er das Recht, den Vertrag ohne rechtliche Intervention für die Dauer der Folge höherer Gewalt auszusetzen. oder den Vertrag zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.
2. Wenn der Käufer ihn schriftlich daran erinnert, ist der Verkäufer verpflichtet, seine Wahl wie oben angegeben innerhalb von 14 Tagen zu erklären.
3. Unter höherer Gewalt sind zu verstehen: Transportschwierigkeiten, Import- und Exporthindernisse, Ernteausfälle, Einstellung der Importe, Verzögerungen bei Lieferung und Lieferung, staatliche Maßnahmen, Feuer und andere schwerwiegende Betriebsstörungen, Sabotage und bewaffnete Aktionen, Unruhen, Streiks und Ausgrenzung von Arbeitnehmern und darüber hinaus alles andere Umstände, aufgrund derer die Einhaltung der Vereinbarung vom Verkäufer nicht vernünftigerweise erwartet werden kann.

      8. BESCHWERDEN
      1. Wird innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der gelieferten Ware weder telefonisch noch schriftlich eine ausdrückliche Reklamation über die Menge und Qualität der lebenden Materialien eingereicht, so sind die auf den Frachtbriefen oder den Lieferscheinen angegebenen Mengen verbindlich und die Qualität als gut erachtet.
2. Andere Beschwerden müssen vom Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe von Gründen per Einschreiben beim Verkäufer eingereicht werden.
3. Wenn sich herausstellt, dass die Beschwerde begründet ist, zahlt der Verkäufer entweder eine angemessene Entschädigung bis zu einem Höchstbetrag des Rechnungswerts der Waren, für die die Beschwerde zu Recht eingereicht wurde, oder ersetzt diese Waren auf eigene Kosten nach eigenem Ermessen und unter der Bedingung, dass die Auf Wunsch wurden die beanspruchten Waren vom Verkäufer zurückerhalten.
4. Reklamationen bezüglich einer bestimmten Lieferung entbinden den Käufer nicht von der Zahlung oder Aussetzung der Zahlung.
5. Während der Werbezeit und danach, wenn die Reklamation berechtigt ist, muss die Ware dennoch vorsichtig behandelt werden, damit keine Qualitätsminderung auftritt.

      9. ZAHLUNG
      1. Wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt hat, gilt er als gesetzlich in Verzug und der Verkäufer hat das Recht, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 1% pro Monat auf den Rechnungsbetrag ab dem Datum zu berechnen, an dem diese Frist abgelaufen ist. bis zum Eingang beim Verkäufer sowie mit 15% Abholkosten.
2. Alle Zahlungen müssen ohne Rabatt oder Aufrechnung in den Büros des Verkäufers oder durch Überweisung oder Einzahlung auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkontonummern erfolgen.
3. Alle dem Verkäufer entstandenen Inkasso-, Umtausch- und Protestkosten sowie Gerichts- und sonstige Kosten für die Einziehung des ihm geschuldeten Betrags gehen zu Lasten des Käufers.
4. Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, die Umstände zu ändern, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, um die Lieferung oder weitere Lieferung von Waren von Vorauszahlung, Barzahlung oder Zahlung eines Vorschusses auf den Kaufpreis abhängig zu machen.

      10. AUFLÖSUNG
Wenn der Käufer einer Verpflichtung, die sich aus dieser oder einer anderen mit dem Verkäufer geschlossenen Vereinbarung ergibt, sowie im Falle eines Konkurses, einer Aussetzung der Zahlung oder einer Liquidation des Unternehmens des Käufers nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, gilt der Käufer als gesetzlich in Verzug. und der Verkäufer hat das Recht, ohne Mitteilung eines Verzugs und ohne gerichtliche Intervention die Ausführung des Vertrags auszusetzen, bis diese Verpflichtung erfüllt ist, oder den Vertrag nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise ohne Entschädigung aufzulösen. gehalten werden. Unbeschadet der sonstigen dem Verkäufer zustehenden Rechte ist der Verkäufer berechtigt, im Falle einer vollständigen oder teilweisen Auflösung des Vertrages Schadensersatz für Kosten, Schäden und Zinsen zu verlangen. Für den Fall, dass der Verkäufer die Ausführung des Vertrags aussetzt oder den Vertrag ganz oder teilweise beendet, ist jeder Anspruch, den der Verkäufer gegenüber dem Käufer hat oder erhalten wird, sofort und sofort fällig und zahlbar.

      11. SAMEN
Samen werden netto geliefert
GARANTIE: Der Verkäufer haftet nicht für schlechte Ergebnisse, die mit der gelieferten Ware erzielt wurden, und für deren Folgen.
VERPACKUNG: Paletten, Behälter und Kisten, die nicht zurückgegeben werden, sowie notwendige Paletten, Behälter und Kisten müssen innerhalb einer Woche schriftlich angegeben werden, wo die Paletten, Behälter und Kisten, die nicht sofort zurückgegeben werden, gelagert werden oder werden. Leere Taschen werden nicht zurückgenommen.
INSPEKTION: Wenn der Käufer Inspektionsanforderungen vorschreibt, die über die üblichen Inspektionsanforderungen hinausgehen, berechnet der Verkäufer dem Käufer die damit verbundenen zusätzlichen Kosten.
Die von der NAK Tuinbouw geprüften Samen werden mit einem Ursprungszeugnis geliefert. Sofern in unseren eigenen Bedingungen nicht anders angegeben, gelten die anderen Bedingungen der „International Seed Federation (ISF) vom 1. Juli 2016“ und die Allgemeinen Bedingungen für den Handel mit landwirtschaftlichem Saatgut (AVHZ) vom 21. Januar 2002.

      12. PFLANZEN
Soweit in unseren eigenen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, die "Handelsbedingungen für Baumschulen in den Niederlanden 2008. Eingereicht unter Nr. 42/2008 im Register des Bezirksgerichts in Den Haag".

      13. GESETZ
Für die Vereinbarung gilt niederländisches Recht.
Der Richter im Bezirk Arnhem ist zuständig.